Gehen, Sprechen, Sehen - ganz selbstverständlich

Fähigkeiten, wie Gehen, Sehen, Sprechen, das Gebrauchen der Hände oder Auto fahren, sind für die Meisten selbstverständlich. Einen Gedanken daran, was passiert, wenn man eine oder sogar mehrere dieser Fähigkeiten einmal verlieren sollte, haben die Meisten bisher kaum verschwendet. Mit dem Verlust alltäglicher Fähigkeiten sehen Sie sich zunächst zahlreichen Herausforderungen gegenüber. So müssen Sie eventuell gewisse Fähigkeiten wieder erlernen, die beeinträchtigt sind.
Ihnen passiert so etwas nicht?
Das Risiko wird oft verkannt.

Entgegen der Erwartung der meisten Menschen, sind es nicht mehrheitlich Unfälle, sondern vor allem Krankheiten, die zu so starken Einschränkungen führen, dass man über bestimmte körperliche Fähigkeiten nicht mehr verfügt. Erhebliche Kosten können anstehen, wenn Sie gegebenenfalls Ihre Umgebung an eine eventuelle Behinderung anpassen oder eine Haushaltshilfe einstellen müssen.

Ursachen für Behinderungen in Deutschland

Die Grundfähigkeitsversicherung - Ihre leistungsstarke Absicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung der Canada Life bietet Ihnen und Ihrer Familie eine grundlegende und preisgünstige Alternative zu marktüblichen Absicherungsformen. Sie bietet die Möglichkeit eines lebenslangen und weltweiten Versicherungsschutzes und ist bereits für Kinder ab 6 Jahren mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung möglich.
Lassen Sie sich zur Grundfähigkeitsversicherung doch einfach kompetent und ausführlich beraten.

Grundlegende Absicherung - zu einem günstigen Preis

Die Grundfähigkeitsversicherung ist gerade für diejenigen, denen der Zugang zu Berufsunfähigkeitsversicherungen oft verwährt bleibt ( z.B. Kinder, Hausfrauen, Studenten, Polizisten, Soldaten, Künstler, Journalisten, Sportlern und Sicherheitspersonal ), eine gute Möglichkeit der privaten Risikoabsicherung. Auch für Berufsgruppen, die nur unter Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen sowie zu hohen Kosten überhaupt einen Versicherungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit erhalten, bietet die Grundfähigkeitsversicherung eine interessante Alternative zu einem günstigen Preis.

Ihre Vorteile

  • Zahlung einer monatlichen Rente bei Beeinträchtigung im Sinne unserer einfachen Fähigkeitenkataloge
  • Absicherung zu einem günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Leistung erfolgt unabhängig davon, ob Sie eine berufliche Tätigkeit weiterführen oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen wollen/können
  • Berufstätigkeit ist keine Zugangsvoraussetzung, wodurch die Grundfähigkeitsversicherung z.B. auch für Kinder, Jugendliche, Studenten und Hausfrauen geeignet ist.
  • Klare, auch für den Laien verständliche Leistungsfalldefinitionen

Definition der Grundfähigkeiten zum Eintritt des Versicherungsfalls

Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn Sie mindestens 12 Monate ununterbrochen nicht in der Lage sind oder sein werden, mindestens > eine der im Fähigkeitenkatalog A oder > drei der im Fähigkeitenkatalog B beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen, durchzuführen.

Eine Beeinträchtigung liegt auch dann schon vor, wenn Sie in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung Pflegestufe II oder III (Stand 2005) zuerkannt bekommen haben.

Fähigkeiten A
Sehen
Die versicherte Person kann auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen.
Sprechen
Die versicherte Person kann nicht sprechen. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.
Sich orientieren Die versicherte Person ist nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.

Hände gebrauchen
Die versicherte Person ist weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.


Fähigkeiten B
Hören
Die versicherte Person kann nicht hören. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.
Gehen
Die versicherte Person kann keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
Treppen steigen Die versicherte Person kann nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten.
Knien oder Bücken
Die versicherte Person ist nicht fähig, sich niederzuknien oder soweit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.
Sitzen
Die versicherte Person ist nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.
Stehen
Die versicherte Person ist nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
Greifen
Die versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.
Arme bewegen Die versicherte Person kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.
Heben und Tragen
Die versicherte Person ist weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 m weit zu tragen.
Auto fahren
Die versicherte Person ist volljährig und aus medizinischen Gründen ist die Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein.